1.1. Der Reisepreis kann nur erhöht werden, wenn die Erhöhung eine direkte
Folge ist von:
a) Änderungen der Kosten für Treibstoff oder andere Energiequellen,
b) Erhöhungen von Steuern oder Gebühren für touristische Leistungen (z. B.
Flughafen-, Hafen- oder Einreisegebühren),
c) Änderungen der für die Reise relevanten Wechselkurse.
1.2. Eine Preiserhöhung ist nur bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn
zulässig.
1.3. Die Berechnung der Preisänderung erfolgt transparent und
nachvollziehbar. Der Reisende kann Einsicht in die Kalkulation verlangen.
1.4. Beträgt die Erhöhung mehr als 8%, kann der Reisende innerhalb der
angegebenen Frist:
a) die Änderung akzeptieren, oder
b) kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
1.5. Der Reisende hat Anspruch auf Preissenkung, wenn sich die in Punkt 1.1
genannten Kosten senken.
2. Vertragsübertragung auf eine andere Person
2.1. Der Reisende kann seinen Vertrag auf eine andere Person übertragen.
2.2. Die Übertragung muss in Textform (z. B. E-Mail) erfolgen und dem
Veranstalter spätestens 7 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt werden, sofern
Leistungsträger keine früheren Fristen verlangen.
2.3. Die ersetzende Person muss alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.
2.4. Der ursprüngliche Reisende und die ersetzende Person haften
gesamtschuldnerisch für:
a) den vollständigen Reisepreis,
b) sämtliche durch die Übertragung entstehenden Mehrkosten (z. B. Umbuchungs-
oder Namensänderungsgebühren).
3. Haftung des Reiseveranstalters
3.1. Der Reiseveranstalter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der im
Vertrag vereinbarten Reiseleistungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
3.2. Der Veranstalter haftet für Handlungen und Unterlassungen seiner
Leistungsträger wie für eigenes Verhalten.
3.3. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, die verursacht
wurden durch:
a) den Reisenden selbst,
b) Dritte, die nicht an der Durchführung der Reise beteiligt sind und deren
Verhalten nicht vorhersehbar oder vermeidbar war,
c) außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände (z. B. Naturkatastrophen,
politische Unruhen, behördliche Anordnungen).
3.4. Bei einer festgestellten Nichtübereinstimmung (Leistungsabweichung)
wird der Veranstalter angemessene Abhilfemaßnahmen treffen, es sei denn:
— die Abhilfe ist unmöglich, oder
— sie wäre mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden.
3.5. Wird die Abweichung nicht behoben, hat der Reisende Anspruch auf
Minderung des Reisepreises und – wenn zutreffend – auf Schadensersatz.
4. Reklamationen (Beschwerden)
4.1. Der Reisende soll eine festgestellte Abweichung dem Veranstalter
unverzüglich melden (Notfallnummer oder E-Mail), damit Abhilfe geschaffen
werden kann.
4.2. Beschwerden können eingereicht werden:
— schriftlich oder per E-Mail,
— innerhalb von 3 Jahren nach Reiseende (vertragliche Haftung).
4.3. Der Reiseveranstalter beantwortet die Beschwerde innerhalb von 30
Tagen nach Eingang; bei Beschwerden während der Reise – innerhalb von 30 Tagen
nach Reiseende.
4.4. Die Antwort des Veranstalters enthält eine Stellungnahme und
Begründung.
4.5. Bei erheblichen Abweichungen, die während der Reise gemeldet wurden,
hat der Reisende Anspruch auf eine angemessene Preisminderung.
5. Information zur Insolvenzabsicherung
· Insolvenzschutz des Veranstalters Veranstalter: Baltic & MORE Incoming-Agentur
Niklas Stasiak
Sienna 18 / 74
80-705 Gdańsk, Polen
USt-IdNr.: PL 5833189596
Absicherung (Insolvenzschutz):
Versicherer: Towarzystwo Ubezpieczeń Europa S.A.
Garantienummer: GT 729/2024
Adresse: Rondo ONZ 1, 00-124 Warszawa, Polen
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Marszałek Województwa Pomorskiego
(Urząd Marszałkowski Województwa Pomorskiego)
Die Absicherung deckt ab:
· Erstattung der Zahlungen des Reisenden,
falls die Reise nicht durchgeführt wird
· Deckung der Kosten für die Fortsetzung der
touristischen Veranstaltung.
· Erstattung der Teilzahlung die als
Anzahlung für eine touristische Veranstaltung geleistet wurde.
6. Notfallkontakt
Der Veranstalter stellt einen 24-Stunden-Notfallkontakt für dringende Fälle
zur Verfügung:
Notfalltelefon: +48 780108770 +49 15773275068
E-Mail: gast@balticandmore.de